Besitzt man ein Grundstück oder andere Immobilien, die man für einige Zeit vermieten möchte, sollte man dies der Öffentlichkeit baldmöglichst mitteilen, um die Mieteinnahmen zu schnell wie möglich kassieren zu können. Nicht immer findet man zum Beispiel für leerstehende Grundstücke innerhalb der Gemeinde einen Mieter, der etwa einen Spielplatz errichten möchte, oder eine Pferdekoppel benötigt. Hat man vor, in einigen Jahren selbst ein Haus auf dem Grundstück zu errichten, ist es weniger sinnvoll, es mit festen Gebäuden bebauen zu lassen. Nun hat man die Wahl, es entweder bis zum ersten Spatenstich brachliegen zu lassen, oder zu versuchen, es für oben genannte oder ähnliche Zwecke vermieten zu können.
Andere Immobilien, die man eine Zeit nicht benutzt, lassen sich ihr vermieten. So ist es beispielsweise möglich, einen Laden für die Dauer von fünf Jahren zu verpachten, bis die eigenen Kinder die Ausbildung beendet haben und ihnen übernehmen können. Auch eine Gaststätte lässt sich befristet vermieten. Ob nach Beendigung dieses Pachtverhältnisses noch einmal einen Vertrag geschlossen wird, oder ob man die Räume dann wieder selber nutzt, kann man vor Ablauf der Frist entscheiden. Selbst Wohnhäuser und Wohnungen kann man für eine bestimmte Zeit für Mieteinnahmen nutzen. Wenn man genau weiß, dass man für fünf Jahre im Ausland beschäftigt sein wird, bevor man wieder ins Land zurück kehrt, um seiner Arbeit nachzugehen, wäre es wieder gut für die Immobilien, wenn sie in der Zeit leer stünden, noch sollte man auf das Geld verzichten, was man durch die Miete in diesem Zeitraum einnehmen kann.
In diesen speziellen Fällen sollte man, wenn man beispielsweise in einem völlig kostenlosen Forum für Immobilien inseriert, gleich vorneweg dazu schreiben, für welche Zeit man die Immobilien aus den Händen gibt. Auch in den Verträgen muss die befristete Miet- oder Pachtdauer von beiden Parteien unterschrieben werden. So kann man Profit aus Immobilien erlangen, sie aber trotzdem später wieder selber nutzen.