Auch, wenn in einer Mietanlage die Hunde- beziehungsweise Haustierhaltung eigentlich erlaubt ist, kann es zu Problemen mit den Nachbarn oder dem Vermieter führen, wenn man sich einen allzu großen Hund anschafft. Steht eine solche Entscheidung an, sollte man auch die beteiligten Personen um ihre Meinung fragen, und sich im Zweifelsfall lieber eine andere Wohnung suchen, oder eben auf die Anschaffung des Vierbeiners verzichten. Ärger mit den Nachbarn, weil der Hund mit lauter Stimme den Besuch anbellt oder seinen Haufen im Garten vor der Mietanlage hinterlässt, will man ja nicht unbedingt heraufbeschwören. Sind die Anrainer mit dem Hund einverstanden, muss man keine Probleme befürchten; anders sieht dies aus, wenn im Vorfeld schon Bedenken geäußert werden. Um vielleicht den Kindern den lang gehegten Wunsch dennoch erfüllen zu können, muss man dann eben auf die Suche nach einer neuen Wohnung gehen.

Für einen großen Hund ist es ja an sich schon nicht gerade schön, in einer engen Wohnung gehalten zu werden, und nur einige Male am Tag an der Leine aus dem Haus zu können. Auslauf und das Herumtollen in der Natur sollte man den Tieren schon gönnen. Entscheidet man sich für ein großes Haustier, sollten also auch die Grundbedingungen für eine artgerechte Haltung vorhanden sein. Dazu gehört es allerdings nicht, in einem Wohnblock in der zwölften Etage eine Wohnung von 40 Quadratmetern zu bewohnen. Überhaupt sollte man die Haltung eines so großen Tieres mitten in der Stadt gut durchdenken.

In einem solchen Fall ist es besser, sich eine Wohnung oder ein Haus am Stadtrand oder noch besser in ländlicher Umgebung zu suchen. Dies ist nicht nur für das Tier die entschieden bessere Wahl, sondern stellt auch den Hundehalter nicht vor das Problem, das Tier nicht artgerecht halten zu können. Gerade, wenn man arbeiten geht, und das Tier den ganzen Tag allein in der Wohnung verbringen müsste, ist es wichtig, eine sinnvolle Entscheidung zu treffen.